Die ersten Familien haben die neuen Beitragsbescheide für Hort/Kita/Krippe erhalten. In dem Schreiben informiert die Gemeinde, dass die neuen beschlossenen Kostenbeiträge für Januar bis März zum 10. März fällig werden.
Am 06.02.23 hatte unsere Gemeinde einstimmig die Änderung der neuen Kostenbeiträge beschlossen. Damit konnten die sozialunverträglichen Höchstbeträge (z.B. von 310 auf 450 Euro im Kitabereich) verhindert werden. Die geplante Entlastung für Mehrkindfamilien bleibt weiterhin bestehen.
Für alle Eltern, die auf Grund ihres Jahres-Nettoeinkommens von über 55.000 Euro nicht vom Entlastungspaket des Landes profitieren, erhöhen sich die Beiträge maximal um 13%. Die Prozentuale Erhöhung bezieht sich auf die „alte“ Kostentabelle aus 2022. Dies ist eine Übergangsregelung für 2023. Diese erarbeitete Übergangsregelung gilt rückwirkend zum 01.01.2023.
Ausblick für 2024:
Sobald der Landkreis die neuen gesetzlichen Vorgaben (bspw. zu Bürger- und Wohngeld) in die komplexen Berechnungstabellen übertragen hat, kann unsere Gemeinde im Rahmen der AG-Arbeit darauf aufbauend die neue Kostenbeitragstabelle erstellen. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 soweit sein. Dann werden Elternvertreter, der Landkreis, Gemeindevertreter und die Verwaltung wieder in der AG- Kitabeiträge zusammenkommen und die Beiträge für das Jahr 2024 erarbeiten.
Die Gemeindeverwaltung mit Frau Sargk-Sternad als Fachbereichsleiterin für Soziales und Personal hat das Ergebnis der letzten AG Sitzungen den Gemeindevertretern präsentiert und vorgetragen. Besonders die harte Kante nach dem Entlastungspaket ab 55.000 Euro ist herausfordernd. Die neue Tabelle vom Landkreis ermöglicht erst zu einem späteren Zeitpunkt die Weiterarbeit der AG zur Erstellung einer neuen Kostentabelle. Der Beschluss zur prozentualen Steigerung um maximal 13% auf 1 Jahr wurde einstimmig von allen Gemeindevertretern befürwortet. Dies gilt rückwirkend ab dem 01.01.2023.
Beim heutigen Termin war der Landkreis mit vor Ort. Ein wichtiger Erkenntnisgewinn war für alle Beteiligten, das die bisherigen Ideen zur Gestaltung der Kostentabelle keine rechtliche Wirkung haben. Auf Grund der neuen sozialgesetzlichen Regelungen zu z.B. Bürger- und Wohngeld müssen die Rahmenbedingungen zur Erstellung von Kostentabellen neu aufgesetzt und definiert werden. Hier ist der Landkreis dabei, diese Vorgaben in eine entsprechende Vorlagentabelle einzuarbeiten. Erst wenn diese sog. Vorlagentabelle vom Landkreis steht, können die Kommunen mit dieser Tabelle ihre eigenen Kostentabellen anhand der möglichen politischen Stellschrauben festsetzen. Dies wird voraussichtlich Frühjahr 2023 soweit sein. Damit wir dennoch eine Übergangsregelung für die Eltern schaffen, wurde sich nicht auf einen festgesetzten Eurobetrag (40 Euro) zur Deckelung geeinigt, sondern auf eine maximale prozentuale Steigerung von 13% als relativer Wert. Somit wird man auch den Horteltern gerecht. Die von der Gemeinde geplante Entlastung insbesondere für Mehrkindfamilien bleibt in 2023 weiterhin bestehen. Für alle anderen Eltern, die auf Grund ihres Jahres-Nettoeinkommens von über 55.000 Euro nicht vom Entlastungspaket des Landes geschützt sind, erhöhen sich die Beiträge maximal um rund 13%. Mit diesem Vorschlag der prozentualen Deckelung für 1 Jahr geht die AG in die Gemeindevertretersitzung am 06.02.2023.
Mittlerweile gab es schon zwei Sitzungstermine des Arbeitskreis zur Neugestaltung der Kitabeiträge und wir haben seitens Eltern einen konkreten Vorschlag zur Kostengestaltung eingebracht, der aktuell auch von der Gemeinde haushaltstechnisch geprüft wird. Wir sind aber hier ganz zuversichtlich, dass wir mit unserem "Angebot" eine machbare Kostentabelle entworfen haben.
Hier mal die bisher von uns gewünschten definierten Eckdaten:
Höchstbeträge für Krippe/Kita:
340 Euro bis 6h
350 Euro bis 9h
360 Euro über 9h
Höchstbeträge für Hort:
180 Euro bis 4h
190 Euro bis 6h
195 Euro über 6h
Wir wünschen uns eine geringere Steigerung zwischen den Betreuungsstufen von 15% und 10% anstelle der angesetzten 30%.
Herausfordernd bei der ganzen Sache ist ganz klar, dass das Entlastungspaket vom Land (Deckelung der Kitabeiträge bis 55.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen) sogenannte harte Abbruchkanten für alle die mehr als 55.000 Euro verdienen, schafft. Diese Kantenglättung von den Beiträgen des Entlastungspaket zu den "normalen" Kostenbeiträgen sollte natürlich milde verlaufen. Daran wird noch geschliffen, sodass alle Parteien (Eltern, Gemeindeverwaltung, politische Fraktionen) hier gemeinsam mitgehen.
Die Atmosphäre im Arbeitskreis ist sehr gesprächsoffen und produktiv. Wir Eltern erfahren eine Wertschätzung für unsere Wünsche und Ideen, sodass wir zuversichtlich sind, hier mit allen Teilnehmern eine gute Lösung zu schaffen.
Am 28.11. war die Gemeindevertreterversammlung und unser Thema Kitabeiträge wurde nochmal verhandelt.
Wir konnten die Gemeindevertreter:innen von unserer Position überzeugen, dass die beschlossene Kostentabelle unverhältnismäßig und nicht sozialverträglich ist.
Es wurde beschlossen, dass die Erhebung der Beiträge nach der Kostentabelle vorerst (bis Februar) außer Kraft gesetzt wird (!Es werden vorerst noch keine Kitabeiträge für Januar und Februar eingezogen!). Bis Ende Februar muss eine neue Kostentabelle im Arbeitskreis stehen. Hier dürfen wir Eltern mitwirken!
Wir sind zufrieden mit dem Ergebnis, da wir nun einen "Neustart" erwirkt haben. Bitte unbedingt beachten, dass dann die neue Kostentabelle rückwirkend zum 01.01. in Kraft tritt, d.h. voraussichtlich im März werden die Beiträge nach der neuen Kostentabelle für diese (vermutlich 3) Monate fällig.
Weitere Infos zu dem Beschluss findet ihr hier.